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Jugendschutz

Entsprechend des Jugendschutzgesetzes § 9, Abs. 1 geben wir alkoholische Getränke nur an Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zustellung und die Übergabe alkoholischer Getränke erfolgt nur persönlich an volljährige Empfänger.

Liebe Kunden, wir freuen uns sehr über jede Bestellung von Ihnen, wir bieten Ihnen hochwertige Weine, Schaumweine und Spirituosen an. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie diese alkoholhaltigen Getränke verantwortungsbewusst genießen. Wir bitten Sie, diese Getränke auch sicher aufzubewahren, besonders wenn sich in Ihrem Haushalt minderjährige Personen aufhalten.

Käuferinformationen zum Jugendschutz

Der Verkäufer geht nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen.

 
Der Verkäufer weist den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen über 18 Jahre zu übergeben und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.
 
Sofern nicht volljährige Personen unter Missachtung der in Absatz 1 genannten Altersgrenze Bestellungen veranlassen, widerruft der Verkäufer den Vertrag hiermit bereits jetzt vorsorglich gem. § 109 BGB. Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften dem Verkäufer für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen
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